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Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?
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In gesundheitspolitisch bewegten Zeiten treffen sich die Delegierten des Marburger Bundes (MB) in Mainz zu ihrer Hauptversammlung. Kommt die Klinikreform noch oder greift zuerst die kalte Strukturbereinigung? Welche Rolle können die sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen an der Schnittstelle ambulant/stationär erfüllen? Könnten sie sogar in die primärärztliche Versorgung einsteigen?
Zum Auftakt der Hauptversammlung äußert sich Dr. Andreas Botzlar, zweiter Vorsitzender des MB, zu den drängendsten Problemen der Gesundheitsversorgung und zu Fragen der Tarifpolitik. Bei der in der Klinikreform vorgesehenen primärärztlichen Versorgung in den sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen müsse zunächst geklärt werden, welche Leistungen die Einrichtungen anbieten müssten oder dürften – ob sie beispielsweise als vollwertige Hausarztpraxen auftreten. In der Tarifpolitik sieht Botzlar dicke Bretter zu bohren für den Marburger Bund, etwa bei der Einordnung von „Schichtdiensten“, die nicht mehr zeitgemäß sei. Auch zum Kaufkrafterhalt oder -gewinn der Tarifabschlüsse der vergangenen Jahre äußert sich Botzlar – und zu einer verbindlichen Regelung einer Aufwandsentschädigung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr.
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Zum Auftakt der Hauptversammlung äußert sich Dr. Andreas Botzlar, zweiter Vorsitzender des MB, zu den drängendsten Problemen der Gesundheitsversorgung und zu Fragen der Tarifpolitik. Bei der in der Klinikreform vorgesehenen primärärztlichen Versorgung in den sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen müsse zunächst geklärt werden, welche Leistungen die Einrichtungen anbieten müssten oder dürften – ob sie beispielsweise als vollwertige Hausarztpraxen auftreten. In der Tarifpolitik sieht Botzlar dicke Bretter zu bohren für den Marburger Bund, etwa bei der Einordnung von „Schichtdiensten“, die nicht mehr zeitgemäß sei. Auch zum Kaufkrafterhalt oder -gewinn der Tarifabschlüsse der vergangenen Jahre äußert sich Botzlar – und zu einer verbindlichen Regelung einer Aufwandsentschädigung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr.
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