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Durch energetische Baumaßnahmen am Eigenheim/Haus bis zu 40.000 € Steuern und Geld sparen

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Manage episode 266787840 series 2742399
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Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, können verteilt über 3 Jahre maximal 40.000 € Einkommensteuer und zusätzlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gespart werden. Wenn Sie Ihr Haus oder ihre Wohnung sanieren oder renovieren, können sie daher neben der Energieersparnis gleichzeitig erheblich Steuern und damit Geld sparen.

Der Gesetzgeber hat zur Förderung der Einsparung von Energie ein neues Gesetz geschaffen, nach dem bestimmte energetische Baumaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen am zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude (Eigenheim) von der Steuer abgesetzt werden können. Maximal können 40.000 € Einkommensteuer gespart werden. In dieser Folge stelle ich die Vorrausetzungen dieser Steuerermäßigung vor.

Sind generell alle Häuser oder Eigentumswohnungen begünstigt oder müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen?

Was sind energetische Baumaßnahmen?

Ab wann sind die Maßnahmen begünstigt?

Wer stellt die notwendige Bescheinigung fürs Finanzamt aus und wer muss die energetischen Baumaßnahmen ausführen?

Wie viel kann ich für energetische Baumaßnahmen/ Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen?

Beispiel der Steuerersparnis für energetische Baumaßnahmen/Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim

Was passiert, wenn die Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen höher ist als die festzusetzende Einkommensteuer? Gibt es darüber hinaus eine Erstattung?

Wenn der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung noch nicht ausgeschöpft ist, kann der Rest in anderen Jahren in Anspruch genommen werden?

Was ist nicht für die Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen/Sanierungsmaßnahmen begünstigt?

Welche weiteren Voraussetzungen sind für die Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen zu erfüllen?

Zusammenfassung des Steuervorteils durch energetische Baumaßnahmen

weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/durch-energetische-baumassnahmen-am-eigenheim-haus-bis-zu-40-000-e-steuern-und-geld-sparen/

Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010

Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/

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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen.

Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke

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Der Gesetzgeber hat zur Förderung der Einsparung von Energie ein neues Gesetz geschaffen, nach dem bestimmte energetische Baumaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen am zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude (Eigenheim) von der Steuer abgesetzt werden können. Maximal können 40.000 € Einkommensteuer gespart werden. In dieser Folge stelle ich die Vorrausetzungen dieser Steuerermäßigung vor.

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Was sind energetische Baumaßnahmen?

Ab wann sind die Maßnahmen begünstigt?

Wer stellt die notwendige Bescheinigung fürs Finanzamt aus und wer muss die energetischen Baumaßnahmen ausführen?

Wie viel kann ich für energetische Baumaßnahmen/ Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen?

Beispiel der Steuerersparnis für energetische Baumaßnahmen/Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim

Was passiert, wenn die Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen höher ist als die festzusetzende Einkommensteuer? Gibt es darüber hinaus eine Erstattung?

Wenn der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung noch nicht ausgeschöpft ist, kann der Rest in anderen Jahren in Anspruch genommen werden?

Was ist nicht für die Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen/Sanierungsmaßnahmen begünstigt?

Welche weiteren Voraussetzungen sind für die Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen zu erfüllen?

Zusammenfassung des Steuervorteils durch energetische Baumaßnahmen

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