Artwork

コンテンツは Prof. Niko Härting によって提供されます。エピソード、グラフィック、ポッドキャストの説明を含むすべてのポッドキャスト コンテンツは、Prof. Niko Härting またはそのポッドキャスト プラットフォーム パートナーによって直接アップロードされ、提供されます。誰かがあなたの著作物をあなたの許可なく使用していると思われる場合は、ここで概説されているプロセスに従うことができますhttps://ja.player.fm/legal
Player FM -ポッドキャストアプリ
Player FMアプリでオフラインにしPlayer FMう!

Follow the Rechtsstaat Folge 64

44:18
 
シェア
 

Manage episode 401267226 series 2882346
コンテンツは Prof. Niko Härting によって提供されます。エピソード、グラフィック、ポッドキャストの説明を含むすべてのポッドキャスト コンテンツは、Prof. Niko Härting またはそのポッドキャスト プラットフォーム パートナーによって直接アップロードされ、提供されます。誰かがあなたの著作物をあなたの許可なく使用していると思われる場合は、ここで概説されているプロセスに従うことができますhttps://ja.player.fm/legal
Vom EuGH zum BVerfG, von Hamburg bis nach Suhl

Die neue Podcast-Folge führt uns quer durch Instanzen und Republik: Nachdem Stefan Brink (ab Minute 01.35) auf eine Veranstaltung zu 50 Jahre Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz hingewiesen hat, widmet er sich mit Niko Härting der Entscheidung des EuGH (vom 30.1.2024 – C 118/22, ab Minute 05:10) zur „kleinen Schwester“ der DS-GVO: Die Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung macht Vorgaben zum mitgliedstaatlichen Recht der justizbehördlichen Datenverarbeitung. In der Vorlageentscheidung stellte der EuGH rechtsstaatliche Vorgaben zum Löschanspruch eines wegen Falschaussage vorbestraften Bürgers auf: Er wollte aus dem von bulgarischen Polizeibehörden geführten Polizeiregister gelöscht werden, in das Personen eingetragen werden, die wegen einer vorsätzlichen Offizialstraftat verfolgt werden.

Die nächste Entscheidung führt uns zum Arbeitsgericht im thüringischen Suhl (Urt. v. 20.12.2023 – 6 Ca 704/23, ab Minute 11:55): Das sah in der unverschlüsselten Übermittlung einer Auskunft nach Art. 15 DS-GVO per E-Mail einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 DS-GVO, der jedoch nicht automatisch dazu führe, dass der betroffenen Person zugleich ein Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DS-GVO zustehe.

In Sachen Informationsfreiheit werfen Niko und Stefan sodann einen Blick auf die Tätigkeit des Hamburgischen Informationsfreiheitsbeauftragten (ab Minute 20:40) und klären, warum und wann auch juristische Personen des Privatrechts nach dem Informationsfreiheitsrecht auskunftspflichtig sein können.

Schließlich (ab Minute 27:20) geht es um eine Kammer-Entscheidung des BVerfG: Nach einer Videoverhandlung hatte ein Prozessbeteiligter gerügt, mangels steuerbarer Zoomfunktion die Unvoreingenommenheit der Richter nicht durch einen Blick in deren Gesichter überprüfen zu können. Das verletze sein Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Dies verneinte das BVerfG zwar, prüfte aber eine Verletzung des rechtsstaatlichen Gebots des fairen Verfahrens - ein solcher Verstoß war im fachgerichtlichen Prozess jedoch nicht gerügt worden (Unzulässigkeit wegen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde). Schade.

  continue reading

174 つのエピソード

Artwork
iconシェア
 
Manage episode 401267226 series 2882346
コンテンツは Prof. Niko Härting によって提供されます。エピソード、グラフィック、ポッドキャストの説明を含むすべてのポッドキャスト コンテンツは、Prof. Niko Härting またはそのポッドキャスト プラットフォーム パートナーによって直接アップロードされ、提供されます。誰かがあなたの著作物をあなたの許可なく使用していると思われる場合は、ここで概説されているプロセスに従うことができますhttps://ja.player.fm/legal
Vom EuGH zum BVerfG, von Hamburg bis nach Suhl

Die neue Podcast-Folge führt uns quer durch Instanzen und Republik: Nachdem Stefan Brink (ab Minute 01.35) auf eine Veranstaltung zu 50 Jahre Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz hingewiesen hat, widmet er sich mit Niko Härting der Entscheidung des EuGH (vom 30.1.2024 – C 118/22, ab Minute 05:10) zur „kleinen Schwester“ der DS-GVO: Die Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung macht Vorgaben zum mitgliedstaatlichen Recht der justizbehördlichen Datenverarbeitung. In der Vorlageentscheidung stellte der EuGH rechtsstaatliche Vorgaben zum Löschanspruch eines wegen Falschaussage vorbestraften Bürgers auf: Er wollte aus dem von bulgarischen Polizeibehörden geführten Polizeiregister gelöscht werden, in das Personen eingetragen werden, die wegen einer vorsätzlichen Offizialstraftat verfolgt werden.

Die nächste Entscheidung führt uns zum Arbeitsgericht im thüringischen Suhl (Urt. v. 20.12.2023 – 6 Ca 704/23, ab Minute 11:55): Das sah in der unverschlüsselten Übermittlung einer Auskunft nach Art. 15 DS-GVO per E-Mail einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 DS-GVO, der jedoch nicht automatisch dazu führe, dass der betroffenen Person zugleich ein Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DS-GVO zustehe.

In Sachen Informationsfreiheit werfen Niko und Stefan sodann einen Blick auf die Tätigkeit des Hamburgischen Informationsfreiheitsbeauftragten (ab Minute 20:40) und klären, warum und wann auch juristische Personen des Privatrechts nach dem Informationsfreiheitsrecht auskunftspflichtig sein können.

Schließlich (ab Minute 27:20) geht es um eine Kammer-Entscheidung des BVerfG: Nach einer Videoverhandlung hatte ein Prozessbeteiligter gerügt, mangels steuerbarer Zoomfunktion die Unvoreingenommenheit der Richter nicht durch einen Blick in deren Gesichter überprüfen zu können. Das verletze sein Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Dies verneinte das BVerfG zwar, prüfte aber eine Verletzung des rechtsstaatlichen Gebots des fairen Verfahrens - ein solcher Verstoß war im fachgerichtlichen Prozess jedoch nicht gerügt worden (Unzulässigkeit wegen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde). Schade.

  continue reading

174 つのエピソード

Όλα τα επεισόδια

×
 
Loading …

プレーヤーFMへようこそ!

Player FMは今からすぐに楽しめるために高品質のポッドキャストをウェブでスキャンしています。 これは最高のポッドキャストアプリで、Android、iPhone、そしてWebで動作します。 全ての端末で購読を同期するためにサインアップしてください。

 

クイックリファレンスガイド