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Folge 60: Versicherungsschutz bei Bauhelfern – Kurzpodcast

9:45
 
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Eigenleistung: Unfallversicherung greift nicht bei familiärer Hilfe


Beim Bauprojekt von Verwandten anzupacken, ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Doch Vorsicht: Wer einem Familienangehörigen auf dessen Baustelle hilft und sich dabei verletzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Thüringer Landessozialgericht klargestellt. Ein Mann hatte seinem Bruder beim Gerüstbau auf dessen Grundstück assistiert. Dabei verletzte er sich am Fuß. Die Unfallkasse weigerte sich, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen. Zurecht, bestätigt das Urteil: Unentgeltliche Hilfe kann zwar grundsätzlich als arbeitnehmerähnliche Tätigkeit bewertet werden. Das trifft aber nicht zu, wenn wie hier der Einsatz nur kurz und in Erfüllung familiärer Verpflichtungen erfolgt. Die besonderen Leistungen der Unfallkasse stehen dem Kläger nicht zu.


Aktenzeichen L1 U 342/19


Weitere aktuelle Urteile und Steuer-Tipps zu finden Sie auch in der Rubrik Recht & Steuern unserer Homepage.


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Beim Bauprojekt von Verwandten anzupacken, ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Doch Vorsicht: Wer einem Familienangehörigen auf dessen Baustelle hilft und sich dabei verletzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Thüringer Landessozialgericht klargestellt. Ein Mann hatte seinem Bruder beim Gerüstbau auf dessen Grundstück assistiert. Dabei verletzte er sich am Fuß. Die Unfallkasse weigerte sich, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen. Zurecht, bestätigt das Urteil: Unentgeltliche Hilfe kann zwar grundsätzlich als arbeitnehmerähnliche Tätigkeit bewertet werden. Das trifft aber nicht zu, wenn wie hier der Einsatz nur kurz und in Erfüllung familiärer Verpflichtungen erfolgt. Die besonderen Leistungen der Unfallkasse stehen dem Kläger nicht zu.


Aktenzeichen L1 U 342/19


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