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Folge 54: Höhere Steuern auf das Immobilienerbe - Kurzpodcast

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In dieser Folge sprechen wir über ein neues Gesetz, das Auswirkungen auf Immobilienbesitzer haben wird – vor allem aber auf deren Erben: Das Jahressteuergesetz 2022. Ende 2022 beschlossen und seit 1. Januar 2023 geltendes Recht.

Immobilienerbschaften sind zum Jahreswechsel 2022/2023 deutlich teurer geworden. Konkret bedeutet das: Wer heute eine Immobilie erbt – oder geschenkt bekommt – muss deutlich höhere Erbschaftssteuer – bzw. Schenkungssteuer – bezahlen, als noch im vergangenen Jahr.


Lange wurden Immobilien in Nachlässen steuerlich begünstigt. Während Bargeld und Wertpapiere zu ihren Nominalwerten versteuert wurden, orientierten sich die Finanzämter zur Berechnung der Erbschaftssteuer auf Grundbesitz an sogenannten Einheitswerten. Diese waren veraltet und meist deutlich niedriger als die Marktpreise der Immobilien. Gleiches galt für die Berechnung der Schenkungssteuer. Im Jahr 2006 forderte das Bundesverfassungsgericht: Die Steuerbemessungsgrundlage für Immobilien soll künftig an den tatsächlichen Verkehrswert geknüpft werden. Der dazu notwendige Gesetzgebungsprozess war lang. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 steht die Umsetzung jetzt bevor. Die Folge: Höhere Bemessungswerte können zu höheren Steuern führen.


Aktenzeichen 1 BvL 10/20


Weitere aktuelle Urteile und Steuer-Tipps zu finden Sie auch in der Rubrik Recht & Steuern unserer Homepage.


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In dieser Folge sprechen wir über ein neues Gesetz, das Auswirkungen auf Immobilienbesitzer haben wird – vor allem aber auf deren Erben: Das Jahressteuergesetz 2022. Ende 2022 beschlossen und seit 1. Januar 2023 geltendes Recht.

Immobilienerbschaften sind zum Jahreswechsel 2022/2023 deutlich teurer geworden. Konkret bedeutet das: Wer heute eine Immobilie erbt – oder geschenkt bekommt – muss deutlich höhere Erbschaftssteuer – bzw. Schenkungssteuer – bezahlen, als noch im vergangenen Jahr.


Lange wurden Immobilien in Nachlässen steuerlich begünstigt. Während Bargeld und Wertpapiere zu ihren Nominalwerten versteuert wurden, orientierten sich die Finanzämter zur Berechnung der Erbschaftssteuer auf Grundbesitz an sogenannten Einheitswerten. Diese waren veraltet und meist deutlich niedriger als die Marktpreise der Immobilien. Gleiches galt für die Berechnung der Schenkungssteuer. Im Jahr 2006 forderte das Bundesverfassungsgericht: Die Steuerbemessungsgrundlage für Immobilien soll künftig an den tatsächlichen Verkehrswert geknüpft werden. Der dazu notwendige Gesetzgebungsprozess war lang. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 steht die Umsetzung jetzt bevor. Die Folge: Höhere Bemessungswerte können zu höheren Steuern führen.


Aktenzeichen 1 BvL 10/20


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