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Welche Haftungsfallen gibt es für einen Geschäftsführer?

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mit Kerstin Andert und Lucia Wieder

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Gesellschaftsformer mit der größten Beliebtheit. Während in Deutschland ein Mindestkapital von EUR 25.000 zur Gründung benötigt wird, sind es in Österreich EUR 35.000. In beiden Ländern kann diese Einlage auch in Form der Sacheinlage (bspw. eine Maschine) erfolgen, jedoch muss zumindest 50 Prozent des Mindeststammkapitals in bar eingezahlt werden. In Österreich gibt es zusätzlich die sogenannte gründungspriviligierte GmbH. Dabei ist lediglich ein reduziertes Stammkapital iHv EUR 10.000 einzubringen (davon wiederum mind. 50 Prozent in bar). In den folgenden zehn Jahren nach der Gründung ist das Stammkapital auf das Mindestkapital von EUR 35.000 zu erhöhen. In beiden Ländern steht die GmbH für eine beschränkte Haftung der Gesellschafter. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für die Organe der Gesellschaft. Wann und wie also haftet ein Geschäftsführer? Wir haben bei Kerstin Andert und Lucia Wieder nachgefragt.

+++ Mehr zum Thema Stolpersteine und Haftungsfallen eines Geschäftsführers finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat.

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