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#793 - Policenmantel, Schenken und Kontrolle Behalten

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Mit dem Einsatz moderne und kostengünstiger Policenmäntel lassen sich Vermögenswerte steuerlich optimieren, verschenken oder vererben. Die Bezugsrechte können widerruflich oder unwiderruflich gestaltet werden.

Im Depot sind die Gewinne zu 100% abgeltungssteuerpflichtig, im Policen Mantel bei Tod der versicherten Person 100% steuerfrei.

Mann kann aber auch Veto-Rechte nutzen oder das die Gelder erst zu bestimmten, fixen Terminen zur freien Verfügung stehen.

Somit also steuern, wann z.B. Kinder oder Enkelkinder an das Vermögen gelangen, also z.B. zum 18. Oder 25 Geburtstag oder erst zum 60.Geburtstag.

Warum und für welche Fälle man das anwenden könnte, erzähle ich im heutigen Podcast

Daraus kann man diverse Praxisfälle ableiten.

NEU!!! Hier kannst Du Dich kostenlos für meinen Minikurs registrieren und reinschauen. Es lohnt sich: https://portal.abatus-beratung.com/geldanlage-kurs/

Viel Spaß beim Hören,Dein Matthias Krapp(Transkript dieser Folge weiter unten)

📖 Mein Buch "Keine angst vor Geld": https://amzn.to/3JKAufm 📈 Matthias Finanzseminare: https://wissen-schafft-geld.de 📌 Matthias auf Facebook: https://www.facebook.com/matthiasfranzaugust.krapp 📌 Matthias auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/matthiaskrapp-finanzmensch/ ✅ Abatus Finanz-Newsletter: https://www.abatus-beratung.com/newsletter-anmeldung/ ⌨️ Matthias per E-Mail: krapp@abatus-beratung.com ***Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung***

TRANSKRIPT dieser Folge (autom. generiert): Ja hallo herzlich willkommen wieder mal der Matthias mit einer neuen Folge Wissenschaft Geld. Ja und heute möchte ich ganz gerne, wie ich dir am Dienstag versprochen habe, damit fortsetzen zu diesem ganzen Thema Polisenmantel oder Depot, was ist besser, das halt eben mit dem Einsatz von modernen und kostengünstigen Polisenmanteln. sich vermögenswerte steuerlich optimieren lassen, dass man damit schon sehr frühzeitig auch über das Thema schenken und vererben nachdenken kann, dass man die Bezugsrechte auch wiederruflich oder unwiderruflich gestalten kann und dadurch die Gewinne bis zu 100 Prozent steuerfrei stellen kann, wenn man beispielsweise eine andere Person als versicherte Person nimmt, als die die Inhaber - und Versicherungsnehmer ist oder halt, wenn man selber davon profitieren will, aber keine andere Person hat, die man einsetzen kann oder möchte, wobei es hier keine verwandtschaftlichen Beziehungen geben muss, um eine andere Person als versicherte Person einzusetzen, man zumindest 50 Prozent der Träge steuerfrei vereinnahmen kann gegenüber einem Depot. Depot, wo ja immer die Erträge zu 100 % steuerpflichtig sind und man nur seinen persönlichen Freibetrag eventuell einen V -Bescheinigung gegenhalten lassen kann oder eventuell vorherige Verluste, die man realisiert und auch im Verlustrechnung stopft, wären. Ja, das Ganze ist natürlich sehr spannend und deswegen freue ich mich auch, dass das Thema ankommt. Bei mir spielt es ja einen ganz ganz großen, wo eine in meinem Beratung zu sprechen, damit den Kunden und Mandanten Interessenten, wo ich zu tun habe, es immer im sechstelligen Bereich aufwärts geht und dann natürlich das Kapitalerträge und Versteuerungen ein ganz wichtiges Thema spielt und für Beträge, die die ersten zwölf Jahre nicht benötigt werden und wenn dann der Kunden nach zwölf Jahren auf 162 Lebens erreicht hat, ist das ein Objekt. Konstellation. Es geht aber genauso auch beim 40 -Jährigen, der vielleicht nie die Absicht hat, 22 Jahre zu warten, sondern sagt, ich will es vielleicht auch schon mit 55 machen, hat also nur 15 Jahre Zeit. Dann hat er 12 Jahre um, ist aber noch nicht 62, sondern erst 55. Auch da macht es Sinn, weil durch den Stundungseffekt der Steuersparnis heben sich die etwas höheren Gebühren absolut auf. und er könnte komplett das ganze beispielsweise auch im fünffiften Lebensjahr nach 15 Jahren ausbezahlen lassen, würde dann zwar ganz normal die Abgeltung steuern. Span hat aber wie gesagt diesen Stundungseffekt in der Versicherungs - oder in den Polizenmantel genutzt und konnte dort steuervrei Dir Träge vor sich her schieben. Ja, und ich habe mich sehr gefreut. Ich habe dann auch von einem von euch und euch lieben hören. und Hörerin eine Mail bekommen und zwar schreibt er in dieser Mail herzlichen Dank auch wieder für deine jüngste Podcast und eine Hörer Frage. Lieber Matthias ich hoffe sehr du und deine Familie hattet ein schönes Osterfest, ja das hatten wir. Lieber Matthias nochmal herzlichen Dank dafür, dass du dich um finanzielle Bildung gebühst. Wer deinen Ratschlägen folgt kann zwei Dinge gleichzeitig erreichen. Mit Mehrgelassenheit, dass Thema Finanzen angehen und gleichzeitig sein Vermögen mehrren. Ja, das bringt die Sache eigentlich sehr schön auf den Punkt, was wirklich dieser Antrieb meines Podcasts ist, den ich habe seit 2016 betreibe. Unsere langsame Richtung Achternotze. Folge hochläuf. Ja, Walden hat er geschrieben, wie würde es um die Alters - Deutschland aussehen wenn mehr Menschen deinen Ratschlägen folgen würden ja ich sage mal ganz lapidar sicherlich wesentlich besser als wenn sie es nicht machen als wenn sie selber machen oder wenn sie es gar nicht machen und das was ich hier mache ist ja gut gemeint und ich glaube auch gut gekonnt weil kennen heißt nicht können aber ich glaube ich kenne unkönne jetzt kommt er zu seiner frage Frage. Im heutigen Dienstag -Podcast hast du drei verschiedenen Optionen angesprochen, wie ein Versicherungsmann helfen kann, Schenkung zu optimieren und die persönliche Steuerlast zu senken. Deine Rechenbeispiele sind beeindruckend. Ja, die sind wirklich beeindruckend. Man rechnen kann es jeder und auch nachrechnen. Aber es ist eben die Wirkung und der Effekt, wo ich ja gesagt hatte, unter den kleinen Voraussetzungen im Depot oder in der Politik. unter den gleich Voraussetzungen mit allen Kosten und Nachsteuern alles hier gerechnet. Natürlich bin ich jetzt kein Versicherungsmann, ich bin ein Vermögensmanager und Vermögensberater. Hier geht es zwar um eine Lösung, eine Anlagestrategie in einem Versicherungsmantel, aber ich würde mich jetzt selber nicht als Versicherungsmann beziffern, weil sämtliche andere Themen wie die Sachversicherung und andere Risiken beherrsch ich nicht und gibt das dann auch an entsprechende Netzwerke weiter, weil man kann nicht alles können, aber man kann wohl viel kennen. So, weiter hast du angekündigt, diese Woche einen weiteren Podcast zu diesem Thema zu machen. Was ich sehr begrüße, ja mache ich auch gleich gerne dazu. Mir ist vollkommen klar, dass du keine Einzelfälle im Detail diskutieren kannst, sondern dass du dafür auch ein Beratungsgespräch brauchst. Ja, genau so ist es, jeder Fall ist anders und jeder hat eine andere Risikobereitschaft, einen anderen Anlagehorizont, andere Anlage -Summen und andere Wünsche und Ziele. So, und hier ist es aber so, dass der Person, die mir geschrieben hat, mir liegen aber folgende Fragen am Herzen, die du vielleicht allgemein in deinem Podcast einfließen lassen kannst. Das will ich jetzt gerne tun. Die erste Frage ist, ist es möglich, bestehende ETF -Positionen in einen neuen Versicherungsmann zu beführen? Das hat er jetzt geschrieben. Nein, ein Versicherungsmantelmeier natürlich zu beführen. Ja klar, das ist möglich. Generell ist das möglich, hängt aber dann natürlich von dem Anbieter ab. Mit dem Anbieter, wo wir arbeiten, können wir glaube ich über sieben oder achttausend Fonds und ETS integrieren, also Also das heißt je nachdem welche ETS das sind muss man natürlich gucken ob diese auch bei der Versicherung kaufbar sind oder übertragbar sind. Das kann man auch im Einzelfall wie gesagt dann auch abklären. So jetzt geht es weiter. Falls das geht und das geht ja wie gesagt im Normalfall sagen wir mal. Was geschieht mit den bereits aufgelaufenen Gewinnen? Werden diese Gewinne durch die Überführung am Ende der Laufzeit der Versicherung? auch je nach Modellen oder teilweise oder gar nicht besteuert. Ja, die Idee hatte schon mal jemand, aber da musste ich leider denjenigen genauso enttäuschen wie hier dem lieben Leser, weil man geht so davon aus, beziehungsweise die Banken, behandeln diesen Depotübertrag in einer Versicherungslösung steuerlich wie einen Verkauf, das heißt, heißt, ich kann natürlich die Anzahl und die entsprechenden ETS in eine Police übertragen und somit die Struktur und das Depot, wenn es mir persönlich gefällt, so belassen, aber steuerlich wird es so behandelt, als wenn man an diesem Tag verkaufen würde. Das heißt, man nimmt zum Übertragungsstich Tag die Kurse und schaut, wie sind denn die Einstandskurse und dann wird darauf die Abkündungssteuer einbehalten. bzw. entsprechende Freibildträge, Verlustverträge beispielsweise in V -Besteinungen gegengerechnet, so dass man zwar die Struktur und die Funks behalten kann, aber steuerlich wieder bei Null anfängt, weil ansonsten wäre es ja super schön. Ich habe da jetzt ein paar Jahre schon richtig gute Gewinne drin und überführe die dann in Versicherungsmantel. Das macht natürlich der Gesetzgeber nicht mit. So könnt ich mir auch ein bisschen auch ausschütten ETS in so einem Versicherungsmantel aufgenommen werden und wenn ja was geschieht dann mit den ausgezahlenen Ausschüttungen können die in so einem Mantel auch direkt wieder angelegt werden. Ja natürlich kann man ausschütten eine Fonds kaufen und da wird die Ausschüttung sofort reinvestiert. Das heißt man hat gar nicht irgendwo ein Konto oder irgendwas wo das gut geschrieben wird sondern die Depo Bank die im Hintergrund die Fondspolize dann dann praktisch umsetzt, reinvestiert das Geld sofort in neue Anteile des jeweiligen Ausschüttel -Fongs und somit erhöhen sich dann die Fong -Anteile. Ja, okay, vielleicht wirst du jetzt die Frage stellen, warum man überhaupt einen Ausschüttel einen ETF nehmen sollte. Mir geht es aber um die Fall, dass bereits Ausschüttel in den ETFs vorhanden sind, die man ungern verkaufen möchte. Ja, dann sind wir wieder bei der ersten oder zweiten Frage. Du kannst auch Ausschütteln nehmen, du kannst sie auch übertragen. Die Ausschütteln werden auch reinvestiert, nur steuerlich, wie gesagt, fängt man praktisch bei Null wieder an und es wird wie ein Verkauf behandelt. So, was haben wir denn noch? Noch ganz generell, der Grenzbereich zwischen Vermögensaufbau, Versicherungsmöglichkeiten, und Steuerrecht ist sehr interessant. Vielleicht geht es anderen Hörern ja ähnlich, da diese Thematik in anderen Podcasts oder Veröffentlichungen noch nicht so stark diskutiert wird. Ja, das kann gut sein, da ich ja nicht alle Podcasts hören kann und will und auch nicht abchecke, wer da wo schon mal was gemacht hat. Aber wie sagt das? das ist einer meiner Lieblingsthemen. Du kannst gerne meinen Fragetext verwenden in deinem Podcast. Allerdings bitte ich dich bei der Namensänderung nur meinen Vornamen zu nennen aus vertraulicherheitsgründen. Klar Jürgen, das mache ich doch gerne. Lieber Jürgen fühlt sich gerne eher persönlich angesprochen. Ich hoffe, ich konnte deine Fragen so weit beantworten, weil du schreibst ja auch vielleicht haben andere Hörer ja ganz ähnliche Fragen, treten aber nicht direkt mit dir in Kontakt. Ja, auch das ist sicherlich so und ich biete euch gerne nach wie vor an diesen Kontakt zu mir zu suchen. Der, der es macht, der weiß, dass ich sehr schnell, extrem schnell, kurzfristig reagiere, selbst wenn ich in den Urlaub auf Tagungsseminare, whatever wo bin, habe ich mir vorgenommen, immer zu antworten, meistens noch taggleich. Manchmal sogar abends. abends sofort und wenn ich das wirklich nicht helfen kann, dann sage ich das auch oder ich benenne jemand, der helfen kann und will, weil ich, wie gesagt, wo gerne helfen möchte, aber nicht alles persönlich umsetzen kann, dazu fehlt mir die Zeit und halt eben auch das Potenzial, deswegen auch bestimmte Mindestanlagegrößen, mit denen ich mich auseinandersetzen kann und möchte und dann auch meine volle Energie. da reinsetzen ja und jetzt geht es weiter mit energie reinsetzen und wie versprochen weitere beratungs fälle und ansätze ich habe mir noch mal ein paar andere fälle vorgenommen die vielleicht ein oder andere kennt der ja schon mal einen ähnlichen fall in seiner familie oder umfeld gehört hat aber darauf keine antwort wusste oder vielleicht so ein fall hat aber noch gar nicht wusste wie man den den lösen kann. Schauen wir mal. Ich habe jetzt einfach mal so einen Fall genommen, soll es ja auch geben. Dort sind zwei Elternteile, ich nenne jetzt mal Dagmar und Peter, die sind sehr wohlhabend und suchen einen Weg, ihr Vermögen vorzeitig schon an ihre Tacht dazu ertragen. Das Problem bei der ganzen Geschichte ist aber, dass die Chantal in diesem Fall ja so ein kleines in einem Stricken Früchtchen ist. Sagen wir mal. mal, und dieses kleine Früchtchen aufgrund des jungen Alters, aber halt aufgrund heutzutage, ich sag mal, der früh eintretenden Pubertät oder mittlerweile ja auch auf politischen Situationen herausgeschuldet, wo manche Sachen immer lockerer werden. Die Chantal ist erst 12 Jahre alt, aber die raucht schon, die trinkt schon, die nimmt ein bisschen Drogen und wurde auch schon beim Laden die Stalle erwischt. Es ist sicherlich alles auf einmal, nicht so oft, aber vielleicht... raucht sie auch nur oder vielleicht trinkt sie nur oder vielleicht raucht sie untrinkt sie oder vielleicht trinkt sie nicht und raucht nicht, nimmt dafür aber Drogen oder Cannabis, whatever oder vielleicht Clownsinnur. Auf alle Fälle möchten Dagmar und Peter die Eltern nach der Schenkung weiterhin die Kontrolle über das Vermögen behalten und sicherstellen, dass egal was später passiert, die Tochter in diesem Fall beispielsweise nicht vor dem 25. Lebensjahr. Lebensjahr über das Geld verfügen kann, in der Hoffnung, dass bis dahin die Vernunft wieder da ist. Man kann aber auch sagen, nicht vor dem 30. oder 35. oder 40. Das kann man frei gestalten. Man muss halt eben nur wissen, dass man es gestalten kann und wie man es gestalten kann und woran man denken sollte, damit wie in diesem Fall alles richtig läuft. In diesem Fall läuft es alles richtig, wenn wir so machen. Das beispielsweise eines der beiden Eilternteile. ob jetzt der Vater oder die Mutter wieder, wie in den vorherigen Beiträgen auch, die Schenkung vollzieht und selber nur in einem Verstrichen mit 1 % Vater oder Mutterversicherungsnehmer wird und die verbleibenden 99 % per Schenkung an die Tochter übertragen werden. Und somit kann die Tochter bei einer geplanten Endnahme immer noch verfügen, wenn der betroffene Vater oder die betroffene Mutter, also einen Elternteil dieser Übertragung, zustimmt. So und bei Tod, wie gesagt, kann man dann auch noch regeln, beispielsweise vom Vater, dass dieses 1 % dann die Mutter übernimmt, so dass dann eben nicht die Tochter schon 100 % hat. Ganz, ganz wichtig, einer der beiden Eltern. wird in diesem Fall wieder als versicherte Person eingesetzt. Am besten die, sagen wir mal, mit der längsten Lebenserwartung. Das heißt, wenn die Mutter beispielsweise die jüngere Person ist, dann setzt man die Mutter ein oder man kann aber auch den Vater einsetzen. Als Beitrags -Sahler und damit auch Schenker, man kann seinem Kind ja bis zu 400 .000 Euro schenken und das pro Elternteil Elternteil, also die können auch 800 .000 Schenken, jeder 400 .000 und das kann ja alle 10 Jahre wieder neu erfolgen, sind dann halt eben die Eltern. Und jetzt kommt, was wichtig ist, bezugsberechtigt im Erlebensfall, beispielsweise mit dem 25. Lebensjahr, ist die Tochter und bezugsberechtigt im Todesfall ist auch die Tochter, wenn aber der Tod der versicherten Personen, also Vater oder Mutter, früher eintritt, beispielsweise mit 16 oder 17 oder 18, kann man eine sogenannte Termin -Fix -Lösung einbauen. Das heißt, es kommt bei dieser Todesverleistung dann erst mit dem 25. Lebensjahr zu dem Zugriff. Der Vorteil ist aber, dass die Erträge zu 100 % sind. steuerfrei sind und im Erlebensfall ist es dann so, dass die Abgeldungssteuer beziehungsweise bei den Entnahmen die Abgeldungssteuer und im Erlebensfall das Halpertragsverfahren zählt, also 50 % der Erträge dann steuerfrei sind. Somit kann man also wie gesagt, ich sage mal dem Teenager oder dem Früchtchen auf Schiefenbahn schon was senken mit einem Vetorecht, aber die Hand drauf halten und auch vorsorgen, dass sollte das ältertein früher versterben als gewünscht und gehofft und geplant, dass man hier noch ein Alter dazwischen schiebt, mit dem das Kind dann erst verfügen kann. Jo, dann haben wir noch einen anderen Fall, ist ja auch nicht mehr so selten, soll ja auch immer häufiger vorkommen, der geschiedene Ehemann mit einer minderjährigen Tochter. In dem Fall nehmen wir uns mal den Heinz, der Heinz ist 45. Jahre alt, ist Unternehmer, geschieden und hat das geteilte Sorge recht für seine Tochter. Denen wir jetzt mal Maya. Ja, aber das Verhältnis zu seiner Ex -Rauer von dem Heinz, weil er geschieden ist, das ist nicht mehr so toll. Das ist eher ganz schlecht. Ja, und Töchter hier Maya, die ist auch ja 7 Jahre alt, die lebt jetzt das Wechselseitig mal beim Mutter, mal beim Vater. Die Mutter ist geringfahre Dienerin, aber... aber der Vater kommt auf alle Fälle auch seinen Unterhaltszahlungen nach. Ja und jetzt sucht der Vater einen Weg, das Vermögen vorab, sagen wir schon, auf die Maya, seine Tochter zu vertragen, will dabei aber sicherstellen, dass seine Ex -Frau auf keinen Fall Zugriff bekommt. Das soll es ja geben und auch das können wir lösen und Und wie lösen wir das? In diesem Fall der geschiedene Ehemann mit seiner minderjährigen Tochter. Wir machen das in der Praxis dann wieder so. Versicherungsnämer ist der Vater 1. Der schenkt der Tochter Maya das Geld. Er ist wieder 1 % Versicherungsnämer und die Tochter Maya 99 % Versicherungsnämerin. Einen Namen ist also nach wie vor auch hier nur mit Zustimmung des Vaters möglich. Er hat also ein Veto Recht. der Papa. Ja und die versicherte Person ist dann auch der Papa, das heißt die Mutter scheidet ja aus, weil er mit ihr nichts zu tun haben möchte und auch verhindern möchte, dass dort irgendwie was in der Konstellation passieren könnte, was er nicht will. Vater ist dann wie gesagt versicherte Person, ist mit 1 % Versicherungsnehmer und der Schenker als Beitragssaler, der hier bis zu 400 .000 Steuerfrei an seine Tochter Maia schenken kann. Und das kann er, wer er will, nach 10 Jahren wiederholen. Und auch hier ist dann wiederum wichtig, so wie eben schon. Bezugsberechtigt im Lebensfall ist seine Tochter und bezugsberechtigt in seinem Todesfall ist auch seine Tochter. Er kann aber sagen, okay, weil sie minderjährig ist, dass beispielsweise seine Tochter z .B. erst mit 18 Jahren oder mit 25 oder mit 30 Jahren das Geld Geld bekommen soll, ja und wenn sein Todesfall eintritt, hat die Tochter dann so lange zu warten bis ihr alter eintritt, aber auf anderen Seite die Erträge zu 100 Prozent steuerfrei, die bis dahin aufgelaufen sind und sollte es zum Erlehmensfall kommen, dass die Tochter das Geld irgendwann bekommt, weil der Vater sagt okay, jetzt kann es passieren, dann kann er zustimmen mit seinen 1 Prozent, dann ist es so dass dann das halb ertragsverfahren gilt je nachdem wie es dann aussieht mit 62 und 12 Jahre ansonsten halt eben ganz normal die abgeltungssteuer gezahlt wird aber wieder dieser stundungseffekt eingetreten ist. Was haben wir denn noch für möglichkeiten? ja jetzt nehmen wir Sommereinfall rein dran und zwar eine Enkelin und der missliebige Schwiegersohn. Und zwar haben wir jetzt Renate und Horst. Die sind beide sehr vermögend und möchten jetzt zu Lebzeiten ihrer Enkelin Pauline schon waschenken. Und Pauline ist erst drei Jahre alt. Das Problem ist aber, ihre Tochter Britta, also die Mutter von Pauline, die ist mit Rüdiger verheiratet. [Musik] Rüdiger darf von Halten Horst und Renate überhaupt nichts und sie möchten auf keinen Fall, dass er irgendwie an das zu übertragende Vermögen für die Enkeltochter, für die Britter gelangen kann. Ja, wie kann man in solchen Fall lösen? Ja, fragt den Versuchungsmann. Nee, fragt mich. Ich bin kein Versuchungsmann, fragt den Vermögensberater, Vermögensmanager. der sich mit solchen Fällen beschäftigt, der das auch schon zigmal umgesetzt hat und jetzt nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis umgesetzt hat und der würde in diesem Fall folgende Lösung vorschlagen, damit die liebe Enkelin ihr Geld bekommt und nicht der böse Schwiegersohn an dieses Geld herankommt und was denkt ihr, wie wir das machen? Ja, es kommt auch schon wieder bekannt vor. Versicherungsnehmer ist beispielsweise jetzt die Oma mit 1%. 1 % und die Enkeltochter 99%. Das heißt, die Zustimmung von Oma in diesem Fall ist immer notwendig. So und im Fall von Tod Oma kann Opa wasst, dann dieses 1 % übernehmen, es läuft so weiter. Als versicherte Person nehmen wir beispielsweise, wenn Oma die Versicherungsnehmer ist, den Opa. [MUSIK] Ja, Opa ist dann, wie gesagt, versicherte Person. So, Tochter wäre sinnvoller, aber wenn Großeltern vor dem 18. Lebensjahr der Enkelin sterben, haben wir das Problem, besteht der Vertrag fort und der Schwiegersohn hätte Zugriff. Und deswegen machen wir das nicht so, sondern versicherte Person ist dann halt eben nicht die Tochter, weil die ist ja deren Tochter und die ist verheiratet. und dann ist der Mann ihrer Tochter wieder mit im Spiel. Deswegen nehmen wir in diesem Fall halt eben nicht Vater oder Mutter, sondern halt eben Opa. Opa und Oma oder Oma oder Opa sind hier die Schenker, die können ja auch pro Großelternteil 200 .000 Euro alle 10 Jahre verschenken. wie gesagt mit ein Prozent Opa oder Oma als Versicherungsnehmer und 99 Prozent die beschenkte die Enkeltochter und versicherte Personen in diesem Fall beispielsweise der Opa und nicht deren Tochter damit nicht der Mann als halt dem Vater der Enkelkinder damit an die Gelder herankommen kann vor dem 18. Lebensjahr. und bezugsberechtigt ist natürlich wieder hier Enkeltöchterchen und zwar wieder im Tod von Opa zu 100 Prozent steuerfrei, aber ich kann beispielsweise sagen, sie bekommt erst mit 18 und wenn sie es mit 18 bekommt, aber Oma beziehungsweise Opa noch lebt, dann wird Abgeltungssteuer bezahlt oder Halbentrachtsverfahren je nach Konstellation. und somit haben wir auch hier wieder eine clevere Lösung gefunden etwas zu machen und das nehme ich mir noch ein Fall vor und dann haben wir auch schon sehr sehr lange wieder gesprochen oder nehme ich den Fall für das nächste mal, ne ich nehme jetzt für diejenigen die noch ein Trasse haben, ihr könnt ja gerne dabei bleiben. Jetzt haben wir noch den Patriarchen, der ist 61 Jahre alt, oh der ist genau so alt wie ich, der ist verheiratet, bin ich auch. Der ist auch sehr vermögen, das weiß ich nicht. Aber er ist auch sehr eigen, bin ich nicht. So, der Patriarch, ich nenne ihn jetzt mal Donald. Der hat vier wachsende Kinder, habe ich nicht. Also ich bin es nicht. Er hat vier wachsende Kinder, 27, 29, 30 und 36 Jahre alt. Und er ist so vermögen, dass er jedem seiner Kinder schon 400 .000 Euro übertragen und tanken möchte. aber er will noch die Hand drauf halten und außerdem möchte er, dass bei seinem Tod keines der vier Kinder vor dem 60. Lebensjahr des jeweiligen Kindes über das Vermögen verfügen kann. Also er will 400 .000 jedem Kind senken, aber er will nicht, dass die Kinder vor dem 60. Lebensjahr darüber verfügen kann, denn die sollen gefälligst selbst für den Lebensunterhalt sorgen. Ich schmeiß sie doch jetzt noch nicht mit Geld zu und die machen sich einen schönen Tag. Nee, nee, hat der Donald hier gedacht. Das läuft so nicht. Ich schenk denen die 400 .000 Euro und die müssen halt eben warten, bis sie 60 sind. Ja, und wie macht der das? Ihr könnt euch fast schon wieder denken, wenn ihr jetzt zugehört habt. Der Vater, der Donald, ist wieder hier mit einem Prozent Versicherungsnehmer. Na, die Tochter ist nur mit. 99 % Versicherungsnehmer und jedes Kind kann nur zustimmen, wenn der Vater seine Zustimmung gibt, weil er sein Veto Recht hat. Versicherte Besohnen ist dann auch hier wieder der Vater, die Mutter steidet aus, denn wenn Donald vorzeitig stirbt, geht der Versicherungsnehmeranteil an die Versicherte Besohnen oder das Kind über und dann könnten verfügungen gemacht werden. Das will aber ja nicht, die sollen auf alle Fälle nicht versächtlich rankommen. Das heißt, ihr schenkt ihn jetzt als Beitragszahler 400 .000 Euro. Eine Frau könnte das auch nochmal machen, steuerfrei, alle 10 Jahre, kann er auch wiederholen, setzt dann jeweils die vier Kinder bei jedem Vertrag, also jedes Kind einzelnd als bezugsberechtigt im Lebensfall ein und als bezugsberechtigt bei tot. Tod erst, wenn das jeweilige Kind 60 Jahre alt ist. Das heißt, in dem Fall, das Kind mit 27 muss am längsten warten und mit 36 muss am wenigsten warten, muss aber auch noch letztendlich 24 Jahre warten, um mit 60 an das Geld heranzukommen. Sollte der Vater, der schon ein bisschen älter ist, wie 61 dann nicht mehr leben muss es trotzdem warten. und somit hat man all diese Vorstellung eingebaut er kann mitreden die Kinder sorgen und müssen selber für ein Lebensunterhalt sorgen bekommen aber halt eben zum 60. Lebensjahr wenn er Feuer stirbt erst das Geld trotzdem auch wenn er nächstes Jahr oder übernächstes Jahr stirbt bekommen sie erst mit 60 jeweils wenn jeder 60 ist das Geld für ihre Altersversorgung und müssen sich bis dahin selber um sich und um ihr Geld kümmern. Ja, damit habe ich glaube ich jetzt ein paar, das hatte Fälle genannt und wer weiß, ob du oder ein Bekannter mal irgendwann diesen Fall habt und ihr nach einer Lösung sucht, dann könnt ihr euch daran erinnern. Da gab es mal ein, zwei Podcasts in 2024 und zwar am 1. April und jetzt aber... am freitag den nächsten am freitag haben wir ja schon den 6. April heute den 5. April ja und dann habt ihr so ein kleines Nachschlage wert oder wenn ihr nicht schlagen nachschlagen wollt dann ruft euch oder einfach mal mein namensgedächtnis ruft mich an meld mich an schreibt mich an und man erarbeitet dann eine lösung jo so viel so gut jetzt einige einige Praxisfälle. Ich wünsche euch viel Spaß damit, wenn auch ihr Fragen habt, egal zu welchen Fällen, wenn ich sie beantworten kann, beantworte ich sie gerne und wenn nicht, dann sage ich das auch oder nenne euch ein, der es beantworten kann. Wir hören uns dann wieder nächste Woche Dienstag der Matthias.

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Ja und heute möchte ich ganz gerne, wie ich dir am Dienstag versprochen habe, damit fortsetzen zu diesem ganzen Thema Polisenmantel oder Depot, was ist besser, das halt eben mit dem Einsatz von modernen und kostengünstigen Polisenmanteln. sich vermögenswerte steuerlich optimieren lassen, dass man damit schon sehr frühzeitig auch über das Thema schenken und vererben nachdenken kann, dass man die Bezugsrechte auch wiederruflich oder unwiderruflich gestalten kann und dadurch die Gewinne bis zu 100 Prozent steuerfrei stellen kann, wenn man beispielsweise eine andere Person als versicherte Person nimmt, als die die Inhaber - und Versicherungsnehmer ist oder halt, wenn man selber davon profitieren will, aber keine andere Person hat, die man einsetzen kann oder möchte, wobei es hier keine verwandtschaftlichen Beziehungen geben muss, um eine andere Person als versicherte Person einzusetzen, man zumindest 50 Prozent der Träge steuerfrei vereinnahmen kann gegenüber einem Depot. 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Es geht aber genauso auch beim 40 -Jährigen, der vielleicht nie die Absicht hat, 22 Jahre zu warten, sondern sagt, ich will es vielleicht auch schon mit 55 machen, hat also nur 15 Jahre Zeit. Dann hat er 12 Jahre um, ist aber noch nicht 62, sondern erst 55. Auch da macht es Sinn, weil durch den Stundungseffekt der Steuersparnis heben sich die etwas höheren Gebühren absolut auf. und er könnte komplett das ganze beispielsweise auch im fünffiften Lebensjahr nach 15 Jahren ausbezahlen lassen, würde dann zwar ganz normal die Abgeltung steuern. Span hat aber wie gesagt diesen Stundungseffekt in der Versicherungs - oder in den Polizenmantel genutzt und konnte dort steuervrei Dir Träge vor sich her schieben. Ja, und ich habe mich sehr gefreut. Ich habe dann auch von einem von euch und euch lieben hören. und Hörerin eine Mail bekommen und zwar schreibt er in dieser Mail herzlichen Dank auch wieder für deine jüngste Podcast und eine Hörer Frage. Lieber Matthias ich hoffe sehr du und deine Familie hattet ein schönes Osterfest, ja das hatten wir. Lieber Matthias nochmal herzlichen Dank dafür, dass du dich um finanzielle Bildung gebühst. Wer deinen Ratschlägen folgt kann zwei Dinge gleichzeitig erreichen. Mit Mehrgelassenheit, dass Thema Finanzen angehen und gleichzeitig sein Vermögen mehrren. Ja, das bringt die Sache eigentlich sehr schön auf den Punkt, was wirklich dieser Antrieb meines Podcasts ist, den ich habe seit 2016 betreibe. Unsere langsame Richtung Achternotze. Folge hochläuf. Ja, Walden hat er geschrieben, wie würde es um die Alters - Deutschland aussehen wenn mehr Menschen deinen Ratschlägen folgen würden ja ich sage mal ganz lapidar sicherlich wesentlich besser als wenn sie es nicht machen als wenn sie selber machen oder wenn sie es gar nicht machen und das was ich hier mache ist ja gut gemeint und ich glaube auch gut gekonnt weil kennen heißt nicht können aber ich glaube ich kenne unkönne jetzt kommt er zu seiner frage Frage. Im heutigen Dienstag -Podcast hast du drei verschiedenen Optionen angesprochen, wie ein Versicherungsmann helfen kann, Schenkung zu optimieren und die persönliche Steuerlast zu senken. Deine Rechenbeispiele sind beeindruckend. Ja, die sind wirklich beeindruckend. Man rechnen kann es jeder und auch nachrechnen. Aber es ist eben die Wirkung und der Effekt, wo ich ja gesagt hatte, unter den kleinen Voraussetzungen im Depot oder in der Politik. unter den gleich Voraussetzungen mit allen Kosten und Nachsteuern alles hier gerechnet. Natürlich bin ich jetzt kein Versicherungsmann, ich bin ein Vermögensmanager und Vermögensberater. Hier geht es zwar um eine Lösung, eine Anlagestrategie in einem Versicherungsmantel, aber ich würde mich jetzt selber nicht als Versicherungsmann beziffern, weil sämtliche andere Themen wie die Sachversicherung und andere Risiken beherrsch ich nicht und gibt das dann auch an entsprechende Netzwerke weiter, weil man kann nicht alles können, aber man kann wohl viel kennen. So, weiter hast du angekündigt, diese Woche einen weiteren Podcast zu diesem Thema zu machen. Was ich sehr begrüße, ja mache ich auch gleich gerne dazu. Mir ist vollkommen klar, dass du keine Einzelfälle im Detail diskutieren kannst, sondern dass du dafür auch ein Beratungsgespräch brauchst. Ja, genau so ist es, jeder Fall ist anders und jeder hat eine andere Risikobereitschaft, einen anderen Anlagehorizont, andere Anlage -Summen und andere Wünsche und Ziele. So, und hier ist es aber so, dass der Person, die mir geschrieben hat, mir liegen aber folgende Fragen am Herzen, die du vielleicht allgemein in deinem Podcast einfließen lassen kannst. Das will ich jetzt gerne tun. Die erste Frage ist, ist es möglich, bestehende ETF -Positionen in einen neuen Versicherungsmann zu beführen? Das hat er jetzt geschrieben. Nein, ein Versicherungsmantelmeier natürlich zu beführen. Ja klar, das ist möglich. Generell ist das möglich, hängt aber dann natürlich von dem Anbieter ab. Mit dem Anbieter, wo wir arbeiten, können wir glaube ich über sieben oder achttausend Fonds und ETS integrieren, also Also das heißt je nachdem welche ETS das sind muss man natürlich gucken ob diese auch bei der Versicherung kaufbar sind oder übertragbar sind. Das kann man auch im Einzelfall wie gesagt dann auch abklären. So jetzt geht es weiter. Falls das geht und das geht ja wie gesagt im Normalfall sagen wir mal. Was geschieht mit den bereits aufgelaufenen Gewinnen? Werden diese Gewinne durch die Überführung am Ende der Laufzeit der Versicherung? auch je nach Modellen oder teilweise oder gar nicht besteuert. Ja, die Idee hatte schon mal jemand, aber da musste ich leider denjenigen genauso enttäuschen wie hier dem lieben Leser, weil man geht so davon aus, beziehungsweise die Banken, behandeln diesen Depotübertrag in einer Versicherungslösung steuerlich wie einen Verkauf, das heißt, heißt, ich kann natürlich die Anzahl und die entsprechenden ETS in eine Police übertragen und somit die Struktur und das Depot, wenn es mir persönlich gefällt, so belassen, aber steuerlich wird es so behandelt, als wenn man an diesem Tag verkaufen würde. Das heißt, man nimmt zum Übertragungsstich Tag die Kurse und schaut, wie sind denn die Einstandskurse und dann wird darauf die Abkündungssteuer einbehalten. bzw. entsprechende Freibildträge, Verlustverträge beispielsweise in V -Besteinungen gegengerechnet, so dass man zwar die Struktur und die Funks behalten kann, aber steuerlich wieder bei Null anfängt, weil ansonsten wäre es ja super schön. Ich habe da jetzt ein paar Jahre schon richtig gute Gewinne drin und überführe die dann in Versicherungsmantel. Das macht natürlich der Gesetzgeber nicht mit. So könnt ich mir auch ein bisschen auch ausschütten ETS in so einem Versicherungsmantel aufgenommen werden und wenn ja was geschieht dann mit den ausgezahlenen Ausschüttungen können die in so einem Mantel auch direkt wieder angelegt werden. Ja natürlich kann man ausschütten eine Fonds kaufen und da wird die Ausschüttung sofort reinvestiert. Das heißt man hat gar nicht irgendwo ein Konto oder irgendwas wo das gut geschrieben wird sondern die Depo Bank die im Hintergrund die Fondspolize dann dann praktisch umsetzt, reinvestiert das Geld sofort in neue Anteile des jeweiligen Ausschüttel -Fongs und somit erhöhen sich dann die Fong -Anteile. Ja, okay, vielleicht wirst du jetzt die Frage stellen, warum man überhaupt einen Ausschüttel einen ETF nehmen sollte. Mir geht es aber um die Fall, dass bereits Ausschüttel in den ETFs vorhanden sind, die man ungern verkaufen möchte. Ja, dann sind wir wieder bei der ersten oder zweiten Frage. Du kannst auch Ausschütteln nehmen, du kannst sie auch übertragen. Die Ausschütteln werden auch reinvestiert, nur steuerlich, wie gesagt, fängt man praktisch bei Null wieder an und es wird wie ein Verkauf behandelt. So, was haben wir denn noch? Noch ganz generell, der Grenzbereich zwischen Vermögensaufbau, Versicherungsmöglichkeiten, und Steuerrecht ist sehr interessant. Vielleicht geht es anderen Hörern ja ähnlich, da diese Thematik in anderen Podcasts oder Veröffentlichungen noch nicht so stark diskutiert wird. Ja, das kann gut sein, da ich ja nicht alle Podcasts hören kann und will und auch nicht abchecke, wer da wo schon mal was gemacht hat. Aber wie sagt das? das ist einer meiner Lieblingsthemen. Du kannst gerne meinen Fragetext verwenden in deinem Podcast. Allerdings bitte ich dich bei der Namensänderung nur meinen Vornamen zu nennen aus vertraulicherheitsgründen. Klar Jürgen, das mache ich doch gerne. Lieber Jürgen fühlt sich gerne eher persönlich angesprochen. Ich hoffe, ich konnte deine Fragen so weit beantworten, weil du schreibst ja auch vielleicht haben andere Hörer ja ganz ähnliche Fragen, treten aber nicht direkt mit dir in Kontakt. Ja, auch das ist sicherlich so und ich biete euch gerne nach wie vor an diesen Kontakt zu mir zu suchen. Der, der es macht, der weiß, dass ich sehr schnell, extrem schnell, kurzfristig reagiere, selbst wenn ich in den Urlaub auf Tagungsseminare, whatever wo bin, habe ich mir vorgenommen, immer zu antworten, meistens noch taggleich. Manchmal sogar abends. abends sofort und wenn ich das wirklich nicht helfen kann, dann sage ich das auch oder ich benenne jemand, der helfen kann und will, weil ich, wie gesagt, wo gerne helfen möchte, aber nicht alles persönlich umsetzen kann, dazu fehlt mir die Zeit und halt eben auch das Potenzial, deswegen auch bestimmte Mindestanlagegrößen, mit denen ich mich auseinandersetzen kann und möchte und dann auch meine volle Energie. da reinsetzen ja und jetzt geht es weiter mit energie reinsetzen und wie versprochen weitere beratungs fälle und ansätze ich habe mir noch mal ein paar andere fälle vorgenommen die vielleicht ein oder andere kennt der ja schon mal einen ähnlichen fall in seiner familie oder umfeld gehört hat aber darauf keine antwort wusste oder vielleicht so ein fall hat aber noch gar nicht wusste wie man den den lösen kann. Schauen wir mal. Ich habe jetzt einfach mal so einen Fall genommen, soll es ja auch geben. Dort sind zwei Elternteile, ich nenne jetzt mal Dagmar und Peter, die sind sehr wohlhabend und suchen einen Weg, ihr Vermögen vorzeitig schon an ihre Tacht dazu ertragen. Das Problem bei der ganzen Geschichte ist aber, dass die Chantal in diesem Fall ja so ein kleines in einem Stricken Früchtchen ist. Sagen wir mal. mal, und dieses kleine Früchtchen aufgrund des jungen Alters, aber halt aufgrund heutzutage, ich sag mal, der früh eintretenden Pubertät oder mittlerweile ja auch auf politischen Situationen herausgeschuldet, wo manche Sachen immer lockerer werden. Die Chantal ist erst 12 Jahre alt, aber die raucht schon, die trinkt schon, die nimmt ein bisschen Drogen und wurde auch schon beim Laden die Stalle erwischt. Es ist sicherlich alles auf einmal, nicht so oft, aber vielleicht... raucht sie auch nur oder vielleicht trinkt sie nur oder vielleicht raucht sie untrinkt sie oder vielleicht trinkt sie nicht und raucht nicht, nimmt dafür aber Drogen oder Cannabis, whatever oder vielleicht Clownsinnur. Auf alle Fälle möchten Dagmar und Peter die Eltern nach der Schenkung weiterhin die Kontrolle über das Vermögen behalten und sicherstellen, dass egal was später passiert, die Tochter in diesem Fall beispielsweise nicht vor dem 25. Lebensjahr. Lebensjahr über das Geld verfügen kann, in der Hoffnung, dass bis dahin die Vernunft wieder da ist. Man kann aber auch sagen, nicht vor dem 30. oder 35. oder 40. Das kann man frei gestalten. Man muss halt eben nur wissen, dass man es gestalten kann und wie man es gestalten kann und woran man denken sollte, damit wie in diesem Fall alles richtig läuft. In diesem Fall läuft es alles richtig, wenn wir so machen. Das beispielsweise eines der beiden Eilternteile. ob jetzt der Vater oder die Mutter wieder, wie in den vorherigen Beiträgen auch, die Schenkung vollzieht und selber nur in einem Verstrichen mit 1 % Vater oder Mutterversicherungsnehmer wird und die verbleibenden 99 % per Schenkung an die Tochter übertragen werden. Und somit kann die Tochter bei einer geplanten Endnahme immer noch verfügen, wenn der betroffene Vater oder die betroffene Mutter, also einen Elternteil dieser Übertragung, zustimmt. So und bei Tod, wie gesagt, kann man dann auch noch regeln, beispielsweise vom Vater, dass dieses 1 % dann die Mutter übernimmt, so dass dann eben nicht die Tochter schon 100 % hat. Ganz, ganz wichtig, einer der beiden Eltern. wird in diesem Fall wieder als versicherte Person eingesetzt. Am besten die, sagen wir mal, mit der längsten Lebenserwartung. Das heißt, wenn die Mutter beispielsweise die jüngere Person ist, dann setzt man die Mutter ein oder man kann aber auch den Vater einsetzen. Als Beitrags -Sahler und damit auch Schenker, man kann seinem Kind ja bis zu 400 .000 Euro schenken und das pro Elternteil Elternteil, also die können auch 800 .000 Schenken, jeder 400 .000 und das kann ja alle 10 Jahre wieder neu erfolgen, sind dann halt eben die Eltern. Und jetzt kommt, was wichtig ist, bezugsberechtigt im Erlebensfall, beispielsweise mit dem 25. Lebensjahr, ist die Tochter und bezugsberechtigt im Todesfall ist auch die Tochter, wenn aber der Tod der versicherten Personen, also Vater oder Mutter, früher eintritt, beispielsweise mit 16 oder 17 oder 18, kann man eine sogenannte Termin -Fix -Lösung einbauen. Das heißt, es kommt bei dieser Todesverleistung dann erst mit dem 25. Lebensjahr zu dem Zugriff. Der Vorteil ist aber, dass die Erträge zu 100 % sind. steuerfrei sind und im Erlebensfall ist es dann so, dass die Abgeldungssteuer beziehungsweise bei den Entnahmen die Abgeldungssteuer und im Erlebensfall das Halpertragsverfahren zählt, also 50 % der Erträge dann steuerfrei sind. Somit kann man also wie gesagt, ich sage mal dem Teenager oder dem Früchtchen auf Schiefenbahn schon was senken mit einem Vetorecht, aber die Hand drauf halten und auch vorsorgen, dass sollte das ältertein früher versterben als gewünscht und gehofft und geplant, dass man hier noch ein Alter dazwischen schiebt, mit dem das Kind dann erst verfügen kann. Jo, dann haben wir noch einen anderen Fall, ist ja auch nicht mehr so selten, soll ja auch immer häufiger vorkommen, der geschiedene Ehemann mit einer minderjährigen Tochter. In dem Fall nehmen wir uns mal den Heinz, der Heinz ist 45. Jahre alt, ist Unternehmer, geschieden und hat das geteilte Sorge recht für seine Tochter. Denen wir jetzt mal Maya. Ja, aber das Verhältnis zu seiner Ex -Rauer von dem Heinz, weil er geschieden ist, das ist nicht mehr so toll. Das ist eher ganz schlecht. Ja, und Töchter hier Maya, die ist auch ja 7 Jahre alt, die lebt jetzt das Wechselseitig mal beim Mutter, mal beim Vater. Die Mutter ist geringfahre Dienerin, aber... aber der Vater kommt auf alle Fälle auch seinen Unterhaltszahlungen nach. Ja und jetzt sucht der Vater einen Weg, das Vermögen vorab, sagen wir schon, auf die Maya, seine Tochter zu vertragen, will dabei aber sicherstellen, dass seine Ex -Frau auf keinen Fall Zugriff bekommt. Das soll es ja geben und auch das können wir lösen und Und wie lösen wir das? In diesem Fall der geschiedene Ehemann mit seiner minderjährigen Tochter. Wir machen das in der Praxis dann wieder so. Versicherungsnämer ist der Vater 1. Der schenkt der Tochter Maya das Geld. Er ist wieder 1 % Versicherungsnämer und die Tochter Maya 99 % Versicherungsnämerin. Einen Namen ist also nach wie vor auch hier nur mit Zustimmung des Vaters möglich. Er hat also ein Veto Recht. der Papa. Ja und die versicherte Person ist dann auch der Papa, das heißt die Mutter scheidet ja aus, weil er mit ihr nichts zu tun haben möchte und auch verhindern möchte, dass dort irgendwie was in der Konstellation passieren könnte, was er nicht will. Vater ist dann wie gesagt versicherte Person, ist mit 1 % Versicherungsnehmer und der Schenker als Beitragssaler, der hier bis zu 400 .000 Steuerfrei an seine Tochter Maia schenken kann. Und das kann er, wer er will, nach 10 Jahren wiederholen. Und auch hier ist dann wiederum wichtig, so wie eben schon. Bezugsberechtigt im Lebensfall ist seine Tochter und bezugsberechtigt in seinem Todesfall ist auch seine Tochter. Er kann aber sagen, okay, weil sie minderjährig ist, dass beispielsweise seine Tochter z .B. erst mit 18 Jahren oder mit 25 oder mit 30 Jahren das Geld Geld bekommen soll, ja und wenn sein Todesfall eintritt, hat die Tochter dann so lange zu warten bis ihr alter eintritt, aber auf anderen Seite die Erträge zu 100 Prozent steuerfrei, die bis dahin aufgelaufen sind und sollte es zum Erlehmensfall kommen, dass die Tochter das Geld irgendwann bekommt, weil der Vater sagt okay, jetzt kann es passieren, dann kann er zustimmen mit seinen 1 Prozent, dann ist es so dass dann das halb ertragsverfahren gilt je nachdem wie es dann aussieht mit 62 und 12 Jahre ansonsten halt eben ganz normal die abgeltungssteuer gezahlt wird aber wieder dieser stundungseffekt eingetreten ist. Was haben wir denn noch für möglichkeiten? ja jetzt nehmen wir Sommereinfall rein dran und zwar eine Enkelin und der missliebige Schwiegersohn. Und zwar haben wir jetzt Renate und Horst. Die sind beide sehr vermögend und möchten jetzt zu Lebzeiten ihrer Enkelin Pauline schon waschenken. Und Pauline ist erst drei Jahre alt. Das Problem ist aber, ihre Tochter Britta, also die Mutter von Pauline, die ist mit Rüdiger verheiratet. [Musik] Rüdiger darf von Halten Horst und Renate überhaupt nichts und sie möchten auf keinen Fall, dass er irgendwie an das zu übertragende Vermögen für die Enkeltochter, für die Britter gelangen kann. Ja, wie kann man in solchen Fall lösen? Ja, fragt den Versuchungsmann. Nee, fragt mich. Ich bin kein Versuchungsmann, fragt den Vermögensberater, Vermögensmanager. der sich mit solchen Fällen beschäftigt, der das auch schon zigmal umgesetzt hat und jetzt nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis umgesetzt hat und der würde in diesem Fall folgende Lösung vorschlagen, damit die liebe Enkelin ihr Geld bekommt und nicht der böse Schwiegersohn an dieses Geld herankommt und was denkt ihr, wie wir das machen? Ja, es kommt auch schon wieder bekannt vor. Versicherungsnehmer ist beispielsweise jetzt die Oma mit 1%. 1 % und die Enkeltochter 99%. Das heißt, die Zustimmung von Oma in diesem Fall ist immer notwendig. So und im Fall von Tod Oma kann Opa wasst, dann dieses 1 % übernehmen, es läuft so weiter. Als versicherte Person nehmen wir beispielsweise, wenn Oma die Versicherungsnehmer ist, den Opa. [MUSIK] Ja, Opa ist dann, wie gesagt, versicherte Person. So, Tochter wäre sinnvoller, aber wenn Großeltern vor dem 18. Lebensjahr der Enkelin sterben, haben wir das Problem, besteht der Vertrag fort und der Schwiegersohn hätte Zugriff. Und deswegen machen wir das nicht so, sondern versicherte Person ist dann halt eben nicht die Tochter, weil die ist ja deren Tochter und die ist verheiratet. und dann ist der Mann ihrer Tochter wieder mit im Spiel. Deswegen nehmen wir in diesem Fall halt eben nicht Vater oder Mutter, sondern halt eben Opa. Opa und Oma oder Oma oder Opa sind hier die Schenker, die können ja auch pro Großelternteil 200 .000 Euro alle 10 Jahre verschenken. wie gesagt mit ein Prozent Opa oder Oma als Versicherungsnehmer und 99 Prozent die beschenkte die Enkeltochter und versicherte Personen in diesem Fall beispielsweise der Opa und nicht deren Tochter damit nicht der Mann als halt dem Vater der Enkelkinder damit an die Gelder herankommen kann vor dem 18. Lebensjahr. und bezugsberechtigt ist natürlich wieder hier Enkeltöchterchen und zwar wieder im Tod von Opa zu 100 Prozent steuerfrei, aber ich kann beispielsweise sagen, sie bekommt erst mit 18 und wenn sie es mit 18 bekommt, aber Oma beziehungsweise Opa noch lebt, dann wird Abgeltungssteuer bezahlt oder Halbentrachtsverfahren je nach Konstellation. und somit haben wir auch hier wieder eine clevere Lösung gefunden etwas zu machen und das nehme ich mir noch ein Fall vor und dann haben wir auch schon sehr sehr lange wieder gesprochen oder nehme ich den Fall für das nächste mal, ne ich nehme jetzt für diejenigen die noch ein Trasse haben, ihr könnt ja gerne dabei bleiben. Jetzt haben wir noch den Patriarchen, der ist 61 Jahre alt, oh der ist genau so alt wie ich, der ist verheiratet, bin ich auch. Der ist auch sehr vermögen, das weiß ich nicht. Aber er ist auch sehr eigen, bin ich nicht. So, der Patriarch, ich nenne ihn jetzt mal Donald. Der hat vier wachsende Kinder, habe ich nicht. Also ich bin es nicht. Er hat vier wachsende Kinder, 27, 29, 30 und 36 Jahre alt. Und er ist so vermögen, dass er jedem seiner Kinder schon 400 .000 Euro übertragen und tanken möchte. aber er will noch die Hand drauf halten und außerdem möchte er, dass bei seinem Tod keines der vier Kinder vor dem 60. Lebensjahr des jeweiligen Kindes über das Vermögen verfügen kann. Also er will 400 .000 jedem Kind senken, aber er will nicht, dass die Kinder vor dem 60. Lebensjahr darüber verfügen kann, denn die sollen gefälligst selbst für den Lebensunterhalt sorgen. Ich schmeiß sie doch jetzt noch nicht mit Geld zu und die machen sich einen schönen Tag. Nee, nee, hat der Donald hier gedacht. Das läuft so nicht. Ich schenk denen die 400 .000 Euro und die müssen halt eben warten, bis sie 60 sind. Ja, und wie macht der das? Ihr könnt euch fast schon wieder denken, wenn ihr jetzt zugehört habt. Der Vater, der Donald, ist wieder hier mit einem Prozent Versicherungsnehmer. Na, die Tochter ist nur mit. 99 % Versicherungsnehmer und jedes Kind kann nur zustimmen, wenn der Vater seine Zustimmung gibt, weil er sein Veto Recht hat. Versicherte Besohnen ist dann auch hier wieder der Vater, die Mutter steidet aus, denn wenn Donald vorzeitig stirbt, geht der Versicherungsnehmeranteil an die Versicherte Besohnen oder das Kind über und dann könnten verfügungen gemacht werden. Das will aber ja nicht, die sollen auf alle Fälle nicht versächtlich rankommen. Das heißt, ihr schenkt ihn jetzt als Beitragszahler 400 .000 Euro. Eine Frau könnte das auch nochmal machen, steuerfrei, alle 10 Jahre, kann er auch wiederholen, setzt dann jeweils die vier Kinder bei jedem Vertrag, also jedes Kind einzelnd als bezugsberechtigt im Lebensfall ein und als bezugsberechtigt bei tot. Tod erst, wenn das jeweilige Kind 60 Jahre alt ist. Das heißt, in dem Fall, das Kind mit 27 muss am längsten warten und mit 36 muss am wenigsten warten, muss aber auch noch letztendlich 24 Jahre warten, um mit 60 an das Geld heranzukommen. Sollte der Vater, der schon ein bisschen älter ist, wie 61 dann nicht mehr leben muss es trotzdem warten. und somit hat man all diese Vorstellung eingebaut er kann mitreden die Kinder sorgen und müssen selber für ein Lebensunterhalt sorgen bekommen aber halt eben zum 60. Lebensjahr wenn er Feuer stirbt erst das Geld trotzdem auch wenn er nächstes Jahr oder übernächstes Jahr stirbt bekommen sie erst mit 60 jeweils wenn jeder 60 ist das Geld für ihre Altersversorgung und müssen sich bis dahin selber um sich und um ihr Geld kümmern. Ja, damit habe ich glaube ich jetzt ein paar, das hatte Fälle genannt und wer weiß, ob du oder ein Bekannter mal irgendwann diesen Fall habt und ihr nach einer Lösung sucht, dann könnt ihr euch daran erinnern. Da gab es mal ein, zwei Podcasts in 2024 und zwar am 1. April und jetzt aber... am freitag den nächsten am freitag haben wir ja schon den 6. April heute den 5. April ja und dann habt ihr so ein kleines Nachschlage wert oder wenn ihr nicht schlagen nachschlagen wollt dann ruft euch oder einfach mal mein namensgedächtnis ruft mich an meld mich an schreibt mich an und man erarbeitet dann eine lösung jo so viel so gut jetzt einige einige Praxisfälle. Ich wünsche euch viel Spaß damit, wenn auch ihr Fragen habt, egal zu welchen Fällen, wenn ich sie beantworten kann, beantworte ich sie gerne und wenn nicht, dann sage ich das auch oder nenne euch ein, der es beantworten kann. Wir hören uns dann wieder nächste Woche Dienstag der Matthias.

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