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Wie viel nationalsozialistische Sprache steckt in unserem Strafrecht?

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Die Strafe eines Täters kann nach unserem Strafgesetzbuch erheblich von der sittlich-moralischen Bewertung der Tat durch das Gericht abhängen. Erfolgte eine Tötung aus niedrigen Beweggründen und liegt damit Mord vor? Ist die Nötigung rechtswidrig, weil sie als verwerflich anzusehen ist? Was viele nicht wissen: Diese Tatbestände haben ihren Ursprung im Nationalsozialismus und gelten als Ausfluss des nationalsozialistischen Gesinnungsstrafrechts. In dieser Folge beschäftigen wir uns mit den Grundgedanken des nationalsozialistischen Strafrechts, wie es bis heute in einigen Formulierungen des Strafgesetzbuchs fortwirkt und was das für die aktuelle Kriminalpolitik bedeutet. Moderation: Jakob Horn und Johanna Deml Gäste: Prof. Dr. Kai Ambos (Richter am Sondertribunal Kosovo, Den Haag, NL und amicus curiae kolumbianische Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, Bogota, Kolumbien, Lehrstuhlinhaber für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Göttingen) Produktion: Laura Barth, Philipp Ehlen, Leonard Becker, Johanna Deml, Jakob Horn, Julia Mueller-Thuns, Erik Winter Redaktion: Yannis Nehrig und Annika Kubisch Musik: Jakob Horn Ton, Schnitt, Postproduktion: Erik Winter
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