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Recherche zu illegalen Baumfällungen in Neumünster

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Symbolfoto Baumrodung (Frank Bürger), Lizenz: CC BY-SA 2.0

Vor circa zwei Wochen gab es einen unerhörten Baumfrevel in Neumünster in der Altonaer Straße 153. Es gab ein großes Pressecho, der Verursacher wird derzeit ermittelt. „Es ist erschreckend, wie skrupellos einzelne Akteure im Land die forst- und naturschutzrechtlichen Regeln brechen“, erklärte Umweltminister Jan Philipp Albrecht von Bündnis 90/Die Grünen gegenüber dem Holsteinischen Courier.

Für den Investor war der Baumbestand an der Altonaer Straße nur „Gestrüpp bzw. verkehrsgefährdende Bäume“.

Laut Firmeneintragung bei Northdata, einem Recherche-Portal, in dem Handelsregisterbekanntmachungen und andere Pflichtveröffentlichungen deutscher Firmen analysiert werden, plant die „Kisin Projekt Altonaer Straße GmbH“ dort die Entwicklung und Realisierung eines Wohnraumkonzepts und anschließende Vermietung der entstehenden Wohnungen.

Wir wollen aber heute noch einmal auf einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht im Reuthengraben zurückkommen, der nur einen Steinwurf entfernt liegt. Dort wurden Anfang November 2020 in einem Feuchtbiotop, das mit über der Hälfte seiner Fläche im Landschaftsschutzgebiet „Stadtrand Neumünster“ liegt, Bäume und Ufervegetation an der Stör gerodet.

Weidenstamm, Foto von eskwebdesign (CC BY-NC-ND 2.0)

Heute wurde bekannt, dass die beseitigte Ufervegetation neben einem standortgerechten Weiden- und Brombeergebüsch aus mehreren Erlen und einer alten massiven Weide mit einem Stammumfang von über 3 m bestand.

Die Pressesprecherin der Stadt Neumünster bestätigte uns gegenüber, dass ihre Beseitigung eine ungenehmigte Beseitigung eines gemäß § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz geschützten Biotops darstellt. Eine Wiederaufforstung im Bereich des Feuchtbiotops sei nach Aussage der Stadt nicht vorgesehen. Als Ausgleich für die Beseitigung der Ufervegetation wären andere strukturverbessernde Maßnahmen am Kleingewässer vorgesehen. Welche das seien, sagte die Stadt nicht.

Die Stadt ergänzte, dass die Rodung der Nadelbäume im nordöstlichen Bereich des Grundstücks naturschutzrechtlich im Benehmen mit der unteren Forstbehörde genehmigt war, ebenso wie die Fällung mehrerer Bäume im Bereich des Knicks. Die Fällung sei aufgrund eines Schädlingsbefalls zur Verkehrssicherung erforderlich gewesen. Außerdem sei dafür die als Ausgleich festgesetzte Ausbesserung des Knickwalls an der Ostseite des Grundstücks bereits erfolgt.

Ort der Abholzaktion

Der Investor Tomas Mayer stellte laut Ratsinformationssystem der Stadt Neumünster im Januar 2019 den Antrag, den Bebauungsplan in dem Gebiet nördlich der Mühlenstraße zu ändern. Der Planungs- und Umweltausschuss stimmte dem Antrag auf Wohnbebauung und einer Nachverdichtung grundsätzlich zu, gleichzeitig wurde ein beschleunigtes Verfahren abgelehnt. Die Genehmigung des Antrags erfolgte einstimmig, auch mit der Stimme des grünen Ausschussvorsitzenden.

Der grüne Umweltminister forderte klare und harte Konsequenzen.

Was heißt das nun konkret? Laut Stadt läuft das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans derzeit noch. Es wurde nicht gestoppt, so wie man es eigentlich erwarten müsste. Die Umweltprüfung wurde vom Investor beauftragt und befindet sich in der Bearbeitung.

Gefragt habe ich die Stadt Neumünster, ob sie den Investor mit Auflagen im B-Plan belegen oder das Vorhaben ganz untersagen möchte.

Dazu antwortet Pressesprecherin Stolten: „Die Entscheidung, ob die Aufstellung des Bebauungsplan für das Grundstück weiter verfolgt wird, trifft die Ratsversammlung. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans werden auch die Belange des Naturschutzes berücksichtigt. Dabei wird insbesondere auch dem Schutz des Feuchtbiotops und des Knicks, z.B. durch ausreichend Abstandsflächen zur künftigen Bebauung, entsprechend Rechnung getragen. Weiter wird im Rahmen der Umweltprüfung eine Bilanzierung des durch den Bebauungsplan ausgelösten Eingriffs in Natur und Landschaft und des erforderlichen Ausgleichs erfolgen.“


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Für den Investor war der Baumbestand an der Altonaer Straße nur „Gestrüpp bzw. verkehrsgefährdende Bäume“.

Laut Firmeneintragung bei Northdata, einem Recherche-Portal, in dem Handelsregisterbekanntmachungen und andere Pflichtveröffentlichungen deutscher Firmen analysiert werden, plant die „Kisin Projekt Altonaer Straße GmbH“ dort die Entwicklung und Realisierung eines Wohnraumkonzepts und anschließende Vermietung der entstehenden Wohnungen.

Wir wollen aber heute noch einmal auf einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht im Reuthengraben zurückkommen, der nur einen Steinwurf entfernt liegt. Dort wurden Anfang November 2020 in einem Feuchtbiotop, das mit über der Hälfte seiner Fläche im Landschaftsschutzgebiet „Stadtrand Neumünster“ liegt, Bäume und Ufervegetation an der Stör gerodet.

Weidenstamm, Foto von eskwebdesign (CC BY-NC-ND 2.0)

Heute wurde bekannt, dass die beseitigte Ufervegetation neben einem standortgerechten Weiden- und Brombeergebüsch aus mehreren Erlen und einer alten massiven Weide mit einem Stammumfang von über 3 m bestand.

Die Pressesprecherin der Stadt Neumünster bestätigte uns gegenüber, dass ihre Beseitigung eine ungenehmigte Beseitigung eines gemäß § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz geschützten Biotops darstellt. Eine Wiederaufforstung im Bereich des Feuchtbiotops sei nach Aussage der Stadt nicht vorgesehen. Als Ausgleich für die Beseitigung der Ufervegetation wären andere strukturverbessernde Maßnahmen am Kleingewässer vorgesehen. Welche das seien, sagte die Stadt nicht.

Die Stadt ergänzte, dass die Rodung der Nadelbäume im nordöstlichen Bereich des Grundstücks naturschutzrechtlich im Benehmen mit der unteren Forstbehörde genehmigt war, ebenso wie die Fällung mehrerer Bäume im Bereich des Knicks. Die Fällung sei aufgrund eines Schädlingsbefalls zur Verkehrssicherung erforderlich gewesen. Außerdem sei dafür die als Ausgleich festgesetzte Ausbesserung des Knickwalls an der Ostseite des Grundstücks bereits erfolgt.

Ort der Abholzaktion

Der Investor Tomas Mayer stellte laut Ratsinformationssystem der Stadt Neumünster im Januar 2019 den Antrag, den Bebauungsplan in dem Gebiet nördlich der Mühlenstraße zu ändern. Der Planungs- und Umweltausschuss stimmte dem Antrag auf Wohnbebauung und einer Nachverdichtung grundsätzlich zu, gleichzeitig wurde ein beschleunigtes Verfahren abgelehnt. Die Genehmigung des Antrags erfolgte einstimmig, auch mit der Stimme des grünen Ausschussvorsitzenden.

Der grüne Umweltminister forderte klare und harte Konsequenzen.

Was heißt das nun konkret? Laut Stadt läuft das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans derzeit noch. Es wurde nicht gestoppt, so wie man es eigentlich erwarten müsste. Die Umweltprüfung wurde vom Investor beauftragt und befindet sich in der Bearbeitung.

Gefragt habe ich die Stadt Neumünster, ob sie den Investor mit Auflagen im B-Plan belegen oder das Vorhaben ganz untersagen möchte.

Dazu antwortet Pressesprecherin Stolten: „Die Entscheidung, ob die Aufstellung des Bebauungsplan für das Grundstück weiter verfolgt wird, trifft die Ratsversammlung. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans werden auch die Belange des Naturschutzes berücksichtigt. Dabei wird insbesondere auch dem Schutz des Feuchtbiotops und des Knicks, z.B. durch ausreichend Abstandsflächen zur künftigen Bebauung, entsprechend Rechnung getragen. Weiter wird im Rahmen der Umweltprüfung eine Bilanzierung des durch den Bebauungsplan ausgelösten Eingriffs in Natur und Landschaft und des erforderlichen Ausgleichs erfolgen.“


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