Grenzüberschreitende Dienstleistungen - Rückkehr zu einem hürdenfreien Markt
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Das liechtensteinische Gewerbe hat 2016 im regionalen Wettbewerb mit Unternehmen aus der Schweiz «gleich lange Spiesse» gefordert. Während Waren durch den Zollvertrag mit der Schweiz ungehindert die Grenze passieren können, führt ein komplexes Regelungsgeflecht dazu, dass grenzüberschreitende Dienstleistungen nur noch eingeschränkt möglich sind und hohen administrativen Aufwand verursachen. Obwohl die Politik auf beiden Seiten des Rheins die aufgebauten Hürden – wenn möglich – wieder abbauen möchte, ist dies bis anhin nicht geschehen. Die Schweiz stellt sich auf den Standpunkt, dass weitergehende Sonderregelungen – wie sie bereits mit Liechtenstein bestehen – aufgrund der bilateralen Regelungen zwischen ihr und der Europäischen Union (EU) nicht möglich sind. Eine Rechtsanalyse zeigt in dieser Studie auf, dass Liechtenstein durchaus stichhaltige Argumente anführen kann, um die Angelegenheit mit der Schweiz noch einmal aufzunehmen. Voraussetzung dazu ist der beidseitige politische Wille, den ursprünglich offenen Markt für Dienstleistungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz durch eine Anpassung des bilateralen Rahmenvertrags wiederherzustellen.
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