Die Sendung Kommentar bietet Meinungsbeiträge zu tagesaktuellen Themen. Die Kommentare werden gelegentlich ergänzt um kurze Glossen in Form eines "Zwischenrufs". Am Samstag kommentieren Journalisten von Hörfunk, Fernsehen und Printmedien die "Themen der Woche".
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"Mind Control - Vol.1" - Ein Artikel von Uwe Kranz
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Der bundesrepublikanische Inlandsgeheimdienst hat erneut unter Beweis gestellt, dass er den Namen Bundesamt für „Verfassungsschutz“ (BfV) nicht verdient, zumal es sich ja ohnehin nicht um eine Verfassung handelt, die er schützen soll, sondern „nur“ ein (vorläufiges) Grundgesetz. Dieses sollte einst nach dem Willen des Grundgesetzgebers gem. Artikel 146 GG nach der Wiedervereinigung, also „der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands“ abgelöst werden durch eine „Verfassung ..., die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Zumindest galt das so vom 24. Mai 1949 bis zum 29.September 1990. Die unerwartete Geschwindigkeit, mit der die Wiedervereinigung die damaligen politischen Akteure überrannte, verlangte nach einer Nachbesserung dieses Artikels. Nun galt dieses „Grundgesetz... nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk“, allerdings auch nur bis zum Inkrafttreten einer echten, eigenen Verfassung, die durch das deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Wenn ich das richtig sehe, wird das wohl erst am St.-Nimmerleinstag sein, es sei denn die pensionierte Musiklehrerin, Bürgerrechtlerin und Gemeinwohlaktivistin Marianne Grimmenstein setzt sich durch. Ihre Bürgerinitiative GemeinWohlLobby meldete am 24.11.2020 beim Bundespräsidenten eine verfassungsgebende Versammlung an. Ich wünsche ihr jedenfalls viel Erfolg und viel, viel tatkräftige Unterstützung.
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Ein Artikel von Uwe kranz Gesprochen von: Oliver Ratzke © www.hallo-meinung.de
446 つのエピソード
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Der bundesrepublikanische Inlandsgeheimdienst hat erneut unter Beweis gestellt, dass er den Namen Bundesamt für „Verfassungsschutz“ (BfV) nicht verdient, zumal es sich ja ohnehin nicht um eine Verfassung handelt, die er schützen soll, sondern „nur“ ein (vorläufiges) Grundgesetz. Dieses sollte einst nach dem Willen des Grundgesetzgebers gem. Artikel 146 GG nach der Wiedervereinigung, also „der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands“ abgelöst werden durch eine „Verfassung ..., die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Zumindest galt das so vom 24. Mai 1949 bis zum 29.September 1990. Die unerwartete Geschwindigkeit, mit der die Wiedervereinigung die damaligen politischen Akteure überrannte, verlangte nach einer Nachbesserung dieses Artikels. Nun galt dieses „Grundgesetz... nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk“, allerdings auch nur bis zum Inkrafttreten einer echten, eigenen Verfassung, die durch das deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Wenn ich das richtig sehe, wird das wohl erst am St.-Nimmerleinstag sein, es sei denn die pensionierte Musiklehrerin, Bürgerrechtlerin und Gemeinwohlaktivistin Marianne Grimmenstein setzt sich durch. Ihre Bürgerinitiative GemeinWohlLobby meldete am 24.11.2020 beim Bundespräsidenten eine verfassungsgebende Versammlung an. Ich wünsche ihr jedenfalls viel Erfolg und viel, viel tatkräftige Unterstützung.
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